Teilnahmebedingungen am
„eazy Freunde werben Freunde“ Programm

(Stand Oktober 2024).

Teilnahme am Programm „eazy Freunde werben Freunde“

  1. Der Empfehler darf nach den Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen eazy Tarife empfehlen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. Eine prämienwirksame Empfehlung kann nur über Produkte und Tarife auf der Internetseite der eazy www.eazy.de/empfehlung erfolgen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. eazy ist berechtigt, diese Produkte/Tarife jederzeit zu ändern, bestehende Produkte herauszunehmen, neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen von Produkten zu ändern. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Um als Empfehler tätig zu werden, ist die Versendung der Empfehlungs-E-Mail, WhatsApp Nachricht, Facebook Messenger Nachricht und SMS Nachricht (im folgenden „Empfehlungsnachrichten“) an den von dem Empfehler gewünschten Empfänger erforderlich.

Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme und Obliegenheiten des Empfehlers

  1. Der Empfehler muss eine natürliche Person sein, das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Ein Einsatz Dritter ist untersagt. Der Empfehler sichert zu, dass seine Teilnahme am Programm, soweit er ausschließlich Sachprämien- oder Guthabenprämien auswählt, nicht geschäftlich oder gewerblich erfolgt.Vertragsschluss

Voraussetzung für die Versendung von Empfehlungsnachrichten

  1. Der Empfehler darf eine Empfehlungsnachricht nur dann verschicken, wenn der Empfehlungsempfänger ihm gegenüber in den Erhalt entsprechender Nachrichten, in die Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch eazy (Vertriebswerk GmbH) bzw. zu dem Zweck der Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen von eazy (Vertriebswerk GmbH) im Rahmen des Empfehlungsprogramms nachweisbar eingewilligt hat. Andernfalls ist der Empfehler verantwortlich für Ansprüche des Geworbenen bzw. Dritter, die diese wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung oder Verwendung ihrer Daten oder unaufgeforderter Kontaktaufnahme gegenüber eazy (Vertriebswerk GmbH) geltend machen.
  2. Der Empfehler darf die Absender-Adresse seiner Empfehlungsnachrichten nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der Empfehlungsnachricht sei eazy bzw. die Vertriebswerk GmbH bzw. Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Vodafone NRW GmbH, Vodafone Hessen GmbH & Co KG oder Vodafone BW GmbH.
  1. eazy ermöglicht dem Empfehler über technische Systeme die oben genannten Versendungsmöglichkeiten so zu bedienen, dass durch anklicken der verschiedenen Buttons entweder der entsprechende Client des Empfehlers geöffnet wird und ein von eazy vorgegebener Empfehlungstext automatisiert eingefügt wird, oder ein Empfehlungslink generiert wird, der von dem Empfehler über die vorgegebenen Versendungsmöglichkeiten versandt werden kann.
  2. Der Empfehler ist verpflichtet, die von eazy vorgegebenen Texte und Links unverändert zu übernehmen. Änderungen hieran sind mit Ausnahme der Ergänzung einer persönlichen Anrede bzw. eines persönlichen Grußes nicht gestattet. Ergänzungen oder Änderungen, welche sich auf das Produkt/die Dienstleistung oder Aussagen zu eazy bzw. eines Wettbewerbers von eazy beziehen, sind strengstens untersagt. Dies betrifft insbesondere aber nicht abschließend Änderungen der Beschreibung des Produktes/der Dienstleistung und/oder pauschale Herabsetzungen von Wettbewerbern und/oder pauschale Sparaussagen. Im Falle eines Verstoßes gegen vorgenannte Regelungen ist der Empfehler verantwortlich für sämtliche Ansprüche Dritter, die diese wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geltend machen, und hat eazy (Vertriebswerk GmbH) von allen durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten freizustellen. Es gilt ergänzend „Kosten der Nutzung des ‚eazy Freunde werben Freunde‘ Programms“.
  3. Eine Prämie für die Empfehlung eines Anschlusses für eine Wohnung bzw. Wohneinheit, die der Empfehler selbst bewohnt, ist nicht möglich. Eine Empfehlung an Nachbarn des selben Gebäudes bzw. Hauses ist dagegen möglich.
  4. Der Empfehler ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für eazy (Vertriebswerk GmbH) oder Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Vodafone NRW GmbH, Vodafone Hessen GmbH & Co KG oder Vodafone BW GmbH abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
  5. Die durch den Empfehler versendete Empfehlungsnachricht darf keine Darstellung von Gewalt oder sexuell anzüglichen Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter enthalten.

Prämienvoraussetzungen

  1. Der Anspruch auf die Prämie wird nur wirksam, wenn der Empfehlungsempfänger innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Versand über den Empfehlungs-Link einen Vertrag mit eazy (Vertriebswerk GmbH) abschließt. Durch den Link in der Empfehlungsnachricht wird ein sogenanntes Cookie auf dem Endgerät des Empfehlungsempfängers gespeichert. Falls dieses Cookie gelöscht oder durch manuelle Browsereinstellung verhindert wird, kann der anschließende Vertragsschluss aus technischen Gründen nicht prämiert werden.
  2. Die Höhe der Prämie ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der erfolgreichen Vermittlung jeweils gültigen Prämientabelle (siehe Punkt 9.2.) des „eazy Freunde werben Freunde“ Programms. Bis zur Bestätigung Ihrer erfolgreichen Vermittlung und zur Prämienbereitstellung können in Ausnahmefällen bis zu vier Monate vergehen.
  3. Der etwaige Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar oder belastbar. Nicht prämienfähig sind Verträge, die der Neukunde storniert oder widerruft oder die seitens eazy (Vertriebswerk GmbH) aus berechtigtem Interesse gekündigt wurden (z.B. bei Nichtzahlung der Vertragsleistung).
  4. Ein Prämienanspruch besteht nicht, wenn der Empfehler im Rahmen der Vertragsempfehlung gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen Regelungen aus „Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme und Obliegenheiten des Empfehlers“, „Voraussetzung für die Versendung von Empfehlungsnachrichten“ der Teilnahmebedingungen, verstoßen hat.
  5. Das Empfehlungsprogramm ist nicht mit anderen eazy Vorteilsprogrammen kombinierbar (z.B. Studenten-Aktion), außer dies ist ausdrücklich in den jeweiligen Aktionsbedingungen erlaubt.
  6. Klickt der Geworbene während des Bestellprozesses auf Drittanbieterseiten oder gibt einen Gutscheincode ein, besteht kein Prämienanspruch.

Unzulässige Werbemaßnahmen

  1. Das Programm „eazy Freunde werben Freunde“ basiert ausschließlich auf der Versendung von Empfehlungsnachrichten gemäß Ziffer 1 Satz 4 welche einen von eazy (Vertriebswerk GmbH) bereitgestellten Link und/oder Text beinhalten, mit vorheriger Einwilligung des Empfängers. Andere Werbeformen sind ausdrücklich untersagt. Dem Werber ist es insbesondere ausdrücklich untersagt, andere Vermarktungsformen (Internet, Telefon, Fax etc.) zur Kundengewinnung im Rahmen des Programmes zu nutzen. Eine Verbreitung der Empfehlungslinks über Massenmedien wie E-Mail-Newsletter, Webseiten oder ähnliches ist ebenfalls untersagt.
  2. Es ist dem Empfehler untersagt, prämienpflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

Sperrung und Provisionsentzug

  1. ür jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Empfehlers gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen Regelungen aus Ziffer 2 und 5 der Teilnahmebedingungen, ist eazy (Vertriebswerk GmbH) berechtigt, dem Empfehler die Prämien zu entziehen. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche von eazy (Vertriebswerk GmbH) bleiben unberührt.

Kosten der Nutzung des „eazy Freunde werben Freunde“ Programms

  1. Die Nutzung des „eazy Freunde werben Freunde“ Programms ist für den Empfehler kostenlos. Er trägt lediglich die für die Herstellung der Internet-Verbindung anfallenden Kosten sowie die Kosten der Kontaktaufnahme zu dem Geworbenen.

Freistellungsanspruch

  1. Der Empfehler verpflichtet sich, eazy (Vertriebswerk GmbH) von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die geltend gemacht werden, weil der Empfehler die Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen verletzt hat. Darüber hinaus wird der Empfehler eazy (Vertriebswerk GmbH) die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere auch Ordnungsgelder, interne Kosten und externe Verfahrenskosten in diesem Zusammenhang entstehen.

Prämie (Amazon.de-Gutschein)

  1. Pro erfolgreiche Vermittlung erhält der Empfehler einen Amazon-Gutschein. Der Gutschein ist 12 Wochen nach erfolgreicher Aktivierung verfügbar und wird auf der Webseite www.eazy.de/gutschein bereitgestellt. Dort kann er vom berechtigten Empfehler angefordert werden.
  2. Jede erfolgreiche Vermittlung wird jeweils gesondert prämiert. Eine mehrfache Vermittlung an verschiedene Empfänger ist möglich. Für die 1. erfolgreiche Empfehlung erhält der Empfehler einen Amazon-Gutschein im Wert von 20 EUR. Für die 2. erfolgreiche Empfehlung innerhalb von 6 Monaten erhält der Empfehler einen Gutschein i.H.v. 30 EUR. Für jede weitere erfolgreiche Empfehlung innerhalb des Zeitraumes von 6 Monaten erhält der Empfehler einen Gutschein i.H.v. 40 EUR. Maßgeblich sind immer 6 Monate ab der ersten erfolgreichen Empfehlung. Nach Ablauf der 6 Monate ab erster erfolgreicher Empfehlung beginnt ein neuer Zeitraum, sofern das Programm zu diesem Zeitpunkt noch gültig ist.
  3. Eine vollständige/anteilige Übertragung des/der Gutscheins/e auf den Empfohlenen ist nicht möglich.
  4. Die Abrechnung der Prämie erfolgt monatlich jeweils für den vorangegangenen Monat.
  5. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist ab einem Wert von 200 EUR nach Absprache möglich. Kontakt: support@eazy.de.
  6. Die Gültigkeit des Gutscheins beginnt ab der Bereitstellung auf
    www.eazy.de/gutschein und beträgt ab diesem Zeitpunkt 4 Monate. Wird der Gutschein innerhalb dieser 4 Monate nicht angefordert oder bei Amazon.de eingelöst, verjährt der Anspruch auf den Gutschein.

Verwendung von Informationen und Daten des Empfehlers und des Geworbenen

In Ergänzung zu den Allgemeinen Datenschutzbestimmungen.

  1. eazy (Vertriebswerk GmbH) erhebt, verwendet und nutzt personenbezogene Daten des Empfehlers und des Geworbenen ausschließlich im Rahmen der Abwicklung des „eazy Freunde werben Freunde“ Programms. Eine darüber hinausgehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Empfehler und/oder der Geworbene haben in die Datenverwendung eingewilligt oder eazy (Vertriebswerk GmbH) ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet.
  2. Empfehler: Informationen in Bezug auf die Empfehlung(en) sowie zum Werber werden bis zum Ende des Freunde werben Freunde-Programms gespeichert. Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, sich von dem Freunde werben Freunde-Programm abzumelden und/oder der Speicherung der Daten zu widersprechen.
  3. Geworbener: Der Name des Geworbenen wird drei Monate gespeichert. U.a. für den Zweck der Abwicklung von Retouren sowie bei fehlerhaften Prozessen, z.B. nicht eingegangene Bestellung.

Stand: Oktober 2024